Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.03.1998, Az.: 4 L 1167/97

Wohngeld; Regelbewilligungszeitraum; Ermessen; Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.03.1998
Aktenzeichen
4 L 1167/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14251
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0325.4L1167.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Osnabrück 18.12.1996 - 6 A 213/95

Amtlicher Leitsatz

Mit der Einfügung des S 2 in den Abs 1 des § 27 WoGG (Gesetz v 23.6.1993, BGBl I S 944) hat der Gesetzgeber der Behörde für den Fall, daß eine erhebliche Veränderung der für die Gewährung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von zwölf Monaten eintritt, die Möglichkeit entzogen, nach Ermessen darüber zu entscheiden, ob der Regelbewilligungszeitraum (§ 27 Abs 2 S 1 WoGG) verkürzt werden soll; die Verkürzung ist nunmehr zwingend vorgegeben. Bei der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzung "erhebliche Änderung" handelt es sich dagegen nicht um Ermessensausübung, sondern um die - auch gerichtlich voll überprüfbare - Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs.