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  • ab 05.10.1962 (aktuelle Fassung)

Art. 3 CuxS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

1Um eine wirtschaftlich zweckmäßige Regelung aller Seehafenfragen zu gewährleisten, werden sich die Vertragschließenden gegenseitig rechtzeitig über Pläne und Maßnahmen konsultieren, die gemeinsame Interessen berühren.

2Das gilt insbesondere für Planungen zum Ausbau eines Vorhafens im Elbmündungsgebiet.

3Hamburg und Niedersachsen werden Näheres zur Durchführung der Absätze 1 und 2 in dem nach Artikel 8 vorgesehenen Abkommen regeln.