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  • ab 05.10.1962 (aktuelle Fassung)

Art. 5 CuxS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

1Hamburg verpflichtet sich, unverzüglich das Eigentum an der im Plan I schraffiert angelegten und in der Planbeschreibung dargestellten Fläche auf Niedersachsen zu übertragen.

2Niedersachsen verpflichtet sich, Hamburg unverzüglich das Eigentum an der Grundfläche in der Exklave zu verschaffen.

3Hinsichtlich der übereigneten Flächen findet zwischen den Vertragschließenden ein Wertausgleich statt.