CuxS,NI - Cuxhaven-Vertrag

Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961
(Cuxhaven-Vertrag)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

Vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Nds. GVBl. 1962 S. 150 - VORIS 10100 08 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 27. September 1962 (Nds. GVBl. S. 150)

Geändert durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 2. Mai 1991 (Nds. GVBl. S. 281)

Um dem Land Niedersachsen die Erweiterung des Fischereihafens und den Ausbau der damit zusammenhängenden Fischmarkt- und Fischindustrieanlagen in Cuxhaven zu ermöglichen sowie das Interesse Hamburgs an der Sicherung eines Geländes für die Möglichkeit der Schaffung eines Vorhafens zu wahren und um die gemeinsamen Interessen der Vertragschließenden an einer einheitlichen Seehafenpolitik zu fördern, schließen

die Freie und Hansestadt Hamburg
(im Folgenden "Hamburg")

und

das Land Niedersachsen
(im Folgenden "Niedersachsen")

folgenden Staatsvertrag:

Art. 1 CuxS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

Hamburg beansprucht aus der 4. DVO zum Groß-Hamburg-Gesetz vom 22. März 1937 in Niedersachsen keine Hoheitsrechte mehr.

Art. 2 CuxS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

1Die Vertragspartner sind sich einig, daß das in dem beigefügten Plan II rot umrandete und in einer besonderen Planbeschreibung dargestellte Gebiet hamburgisches Staatsgebiet (Exklave) wird.

2Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Niedersächsische Landesregierung verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unverzüglich alle Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Gebietsänderung nach Bundes- oder Landesrecht ergeben.

Art. 3 CuxS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

1Um eine wirtschaftlich zweckmäßige Regelung aller Seehafenfragen zu gewährleisten, werden sich die Vertragschließenden gegenseitig rechtzeitig über Pläne und Maßnahmen konsultieren, die gemeinsame Interessen berühren.

2Das gilt insbesondere für Planungen zum Ausbau eines Vorhafens im Elbmündungsgebiet.

3Hamburg und Niedersachsen werden Näheres zur Durchführung der Absätze 1 und 2 in dem nach Artikel 8 vorgesehenen Abkommen regeln.

Art. 4 CuxS

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Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

(weggefallen)