Anlage 1 CuxS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
- Redaktionelle Abkürzung
- CuxS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100080000000
Karte I
Planbeschreibung zu Artikel 1 Absatz 2 des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961
Im Süden ist die Grenze des Gebietes nach Artikel 1 Abs. 2 identisch mit der Südgrenze des Erbbaugeländes der Bundesmarine, an deren westlichem Knickpunkt verläuft sie in der geradlinigen Verlängerung ihres bisherigen Verlaufs bis zur nordöstlichen Straßenlinie der neuen Hansastraße, folgt dieser nach Nordwesten, bis sie sich im Bereich der Westerplatte nach Norden wendet, und weiter über die zuzuschüttende Durchfahrt zum Neuen Fischereihafen bis an das Empfangsgebäude des Überseebahnhofs.
Anschließend verläuft sie etwa 30 m nordwestlich am Empfangsgebäude entlang und springt dann etwa im rechten Winkel über die Lentzstraße nach Nordwesten bis an die heutige Eigentumsgrenze heran. Sie folgt dieser bis zum Nordwestende des Steubenhöfts und weiter der elbseitigen Begrenzung dieses Bauwerks und deren geradliniger Verlängerung elbaufwärts bis querab vom Osterhöft. Von hier verläuft sie geradlinig in nahezu südöstlicher Richtung bis vor den Kopf der vierten Buhne, knickt dort nach Südwesten ab und erreicht ihren Ausgangspunkt in der Südostecke des Erbbaugeländes der Bundesmarine, wobei das Uferdeckwerk und die Böschung senkrecht zur Uferlinie geschnitten werden.