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  • ab 05.10.1962 (aktuelle Fassung)

Art. 7 CuxS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

1Hamburg verpflichtet sich, Niedersachsen die Folgelasten zu erstatten, die für das Land und die betroffenen Gebietskörperschaften notwendig entstehen. 2Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Arbeitnehmer in den betroffenen benachbarten niedersächsischen Gemeinden ihren Wohnsitz, jedoch in der hamburgischen Exklave ihren Arbeitsplatz haben. 3Die hamburgische Exklave wird nach Maßgabe des jeweils geltenden Abkommens zwischen Hamburg und Niedersachsen über die Durchführung des Gewerbesteuerausgleichs auch in den Gewerbesteuerausgleich einbezogen.