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  • ab 05.10.1962 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 CuxS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

Plan I

Plan I

Planbeschreibung zu Artikel 5 Absatz 1 des Staatsvertrages vom 26. Mai/4. Juni 1961

Das hamburgische Grundeigentum, welches auf Niedersachsen übergehen soll, umfasst alle hamburgischen Grundstücke südlich und südöstlich der in der Planbeschreibung zu Artikel 1 dargestellten Grenze bis zur Baumrönne, ferner das im Bereich der Westerplatte und des Lentzkais außerhalb dieser Grenze belegene Grundeigentum Hamburgs sowie schließlich eine etwa 15 ha große Außendeichfläche südöstlich des Altenbrucher Hafens.

Aus der Grenzfestlegung zu Artikel 1 Absatz 2 ergibt sich, dass im Bereich der Westerplatte und der südwestlichen Grenze des Erbbaugeländes der Bundesmarine je ein kleines Flächenstück niedersächsischen Grundeigentums auf Hamburg übergeht.