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Abschnitt 1 SchIT-IVRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen
Redaktionelle Abkürzung
SchIT-IVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019-2024 vom 16. 5. 2019, der Zusatzvereinbarung "Administration" zum DigitalPakt Schule vom 4. 11. 2020 und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur. Damit werden Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen unterstützt.

1.2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 8. August 2024 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 8. August 2019 (Nds. MBl. S. 1159, 1238)