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Abschnitt 1 SchIT-IVRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen
Redaktionelle Abkürzung
SchIT-IVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019-2024 vom 16.5.2019 und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur. Damit werden Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen unterstützt.

1.2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.