Anlage 1 RL-MGV-NI/HB/HH - Förderfähige Kulturen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
- Amtliche Abkürzung
- RL-MGV-NI/HB/HH
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78210
Kulturen, die in eine geförderte Mehrgefahrenversicherung einbezogen werden können, sowie Ausnahmen:
| Kulturgruppe | förderfähig |
|---|---|
| Getreide | alle Nutzungen |
| Leguminosen | alle Nutzungen |
| Leguminose-Mischungen | alle Nutzungen |
| Ölsaaten | alle Nutzungen |
| Ackerfutter | alle Nutzungen |
| Hackfrüchte | alle Nutzungen |
| Energiepflanzen | alle Nutzungen |
| Gemüse | Möhren und Zwiebeln |
| Mischkultur | alle Nutzungen mit Ausnahme von Rollrasen, Wildäsungsfläche und Gründüngung im Hauptfruchtanbau |
| andere Handelsgewächse | Hanf, Erdbeeren, Brennnesseln |
| Dauergrünland | alle Nutzungen |
| Dauerkulturen | alle Nutzungen mit Ausnahme von Niederwald mit Kurzumtrieb, Rhabarber, Spargel, Rosen und Trüffeln |
| Nicht förderfähig sind Brachen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- und Zierpflanzen. | |
Eine ausführliche Liste der förderfähigen Kulturen mit ihren Nutzcodes aus dem Sammelantrag sind auf der Internetseite der LWK im Bereich Agrarförderung veröffentlicht.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)