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  • ab 15.08.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 RL-MGV-NI/HB/HH - Förderfähige Kulturen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
Amtliche Abkürzung
RL-MGV-NI/HB/HH
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Kulturen, die in eine geförderte Mehrgefahrenversicherung einbezogen werden können, sowie Ausnahmen:

Kulturgruppeförderfähig
Getreidealle Nutzungen
Leguminosenalle Nutzungen
Leguminose-Mischungenalle Nutzungen
Ölsaatenalle Nutzungen
Ackerfutteralle Nutzungen
Hackfrüchtealle Nutzungen
Energiepflanzenalle Nutzungen
GemüseMöhren und Zwiebeln
Mischkulturalle Nutzungen mit Ausnahme von Rollrasen, Wildäsungsfläche und Gründüngung im Hauptfruchtanbau
andere HandelsgewächseHanf, Erdbeeren, Brennnesseln
Dauergrünlandalle Nutzungen
Dauerkulturenalle Nutzungen mit Ausnahme von Niederwald mit Kurzumtrieb, Rhabarber, Spargel, Rosen und Trüffeln
Nicht förderfähig sind Brachen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- und Zierpflanzen.

Eine ausführliche Liste der förderfähigen Kulturen mit ihren Nutzcodes aus dem Sammelantrag sind auf der Internetseite der LWK im Bereich Agrarförderung veröffentlicht.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)