Anlage 3 RL-MGV-NI/HB/HH - Priorisierungsverfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
- Amtliche Abkürzung
- RL-MGV-NI/HB/HH
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78210
Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen werden mit dem Punktwert, der Quantität und/oder dem Flächenanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) des Betriebes gewichtet. Aus den ermittelten Punkten für die gemäß Sammelantrag (ANDI Antragstellung) umzusetzenden Maßnahmen wird die Punktsumme für den Betrieb ermittelt. Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt in absteigender Reihenfolge der Rankingpunkte der Betriebe.
Bei der Berechnung ist auf Hundertstel zu runden.
Öko-Regelungen (ÖR) | Punkte |
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ÖR 1 - Bereitstellung von Biodiversitätsflächen
ÖR 1a - Bereitstellung von Brachflächen über die Anforderungen von GLÖZ 8 hinaus
- | für den ersten bereitgestellten Hektar Ackerland | 8 |
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- | bis maximal 2 % pro Prozentpunkt | 5 |
- | 2-6 % pro Prozentpunkt | 3 |
ÖR 1c - Anlage von Blühflächen und -streifen in Dauerkulturen
≥ 10 Arten aus Gruppe A | 20 |
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ÖR 1d - Altgrasstreifen oder Altgrasflächen in Dauergrünland
- | ≤ 1 % pro Prozentpunkt | 2 |
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- | > 1-3 % pro Prozentpunkt | 2 |
- | > 3-6 % pro Prozentpunkt | 2 |
ÖR 2 - Anbau vielfältiger Kulturen
mindestens fünf Hauptfruchtkulturen 10-30 % je Kultur | 20 |
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ÖR 3 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftung auf Acker- und Dauergrünland
2-35 % Gehölzstreifen an der Acker- oder Dauergrünlandfläche, 3-25 m breit, mindestens zwei Streifen | 50 |
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ÖR 4 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes
0,3-1,4 RGV/ha | 20 |
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ÖR 5 - ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
mindestens vier Pflanzen aus der Liste mit 20 regionaltypischen Kennarten | 10 |
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ÖR 6 - Verzicht auf Pflanzenschutz
Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln | 10 |
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Die Anforderungen an die Öko-Regelungen richten sich nach den Verpflichtungen der GAPDZV. Die Punktwertberechnung wird entsprechend der Zielsetzung des Priorisierungsverfahrens (Nummer 6.3) an die GAPDZV angepasst.
AUKM Niedersachsen und Bremen,
(HH) = wird auch in Hamburg angeboten
BV 1 - ökologischer Landbau (HH) | 10 |
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AN 1 - Anbau mehrjähriger Wildpflanzen | 40 |
AN 2 - extensiver Getreideanbau (HH) | 10 |
AN 3 - dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland | 20 |
BF 8 - Anlage von Hecken | 20 |
BK 1 - moorschonender Einstau (HH) | 20 |
GN 1 - nachhaltige Grünlandnutzung | 10 |
GN 2 - nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes | 20 |
GN 3 - Weidenutzung in Hanglagen | 10 |
GN 4 - zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten | 20 |
GN 5 - artenreiches Grünland (HH) | 15 |
klimaresiliente Kulturen und Anbausysteme
klimaresiliente Kulturen Rispenhirse, Kolbenhirse, Sorghumhirse, Quinoa, Soja, Kichererbse, Sonnenblume, Süßkartoffel, Buchweizen, Durchwachsene Silphie, Sudangras, Switchgras, Miscanthus, Riesenweizengras, Wickroggen (winterhartes Gemenge) | 40 |
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zusätzliche Kriterien für Dauerkulturen
Bewässerungsteiche 350 m3 pro ha | 15 |
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geschützter Anbau | 20 |
Hecke/Windschutz 1 m Hecke pro 50 m2 Fläche | 10 |
Tropfbewässerung | 30 |
Über-/Unterkronenberegnung | 15 |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)