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  • ab 15.08.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 RL-MGV-NI/HB/HH - Priorisierungsverfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
Amtliche Abkürzung
RL-MGV-NI/HB/HH
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen werden mit dem Punktwert, der Quantität und/oder dem Flächenanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) des Betriebes gewichtet. Aus den ermittelten Punkten für die gemäß Sammelantrag (ANDI Antragstellung) umzusetzenden Maßnahmen wird die Punktsumme für den Betrieb ermittelt. Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt in absteigender Reihenfolge der Rankingpunkte der Betriebe.

Bei der Berechnung ist auf Hundertstel zu runden.

Öko-Regelungen (ÖR)Punkte

ÖR 1 - Bereitstellung von Biodiversitätsflächen

ÖR 1a - Bereitstellung von Brachflächen über die Anforderungen von GLÖZ 8 hinaus

-für den ersten bereitgestellten Hektar Ackerland8
-bis maximal 2 % pro Prozentpunkt5
-2-6 % pro Prozentpunkt3

ÖR 1c - Anlage von Blühflächen und -streifen in Dauerkulturen

≥ 10 Arten aus Gruppe A20

ÖR 1d - Altgrasstreifen oder Altgrasflächen in Dauergrünland

-≤ 1 % pro Prozentpunkt2
-> 1-3 % pro Prozentpunkt2
-> 3-6 % pro Prozentpunkt2

ÖR 2 - Anbau vielfältiger Kulturen

mindestens fünf Hauptfruchtkulturen 10-30 % je Kultur20

ÖR 3 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftung auf Acker- und Dauergrünland

2-35 % Gehölzstreifen an der Acker- oder Dauergrünlandfläche,

3-25 m breit, mindestens zwei Streifen
50

ÖR 4 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes

0,3-1,4 RGV/ha20

ÖR 5 - ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten

mindestens vier Pflanzen aus der Liste mit 20 regionaltypischen Kennarten10

ÖR 6 - Verzicht auf Pflanzenschutz

Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln10

Die Anforderungen an die Öko-Regelungen richten sich nach den Verpflichtungen der GAPDZV. Die Punktwertberechnung wird entsprechend der Zielsetzung des Priorisierungsverfahrens (Nummer 6.3) an die GAPDZV angepasst.

AUKM Niedersachsen und Bremen,

(HH) = wird auch in Hamburg angeboten

BV 1 - ökologischer Landbau (HH)10
AN 1 - Anbau mehrjähriger Wildpflanzen40
AN 2 - extensiver Getreideanbau (HH)10
AN 3 - dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland20
BF 8 - Anlage von Hecken20
BK 1 - moorschonender Einstau (HH)20
GN 1 - nachhaltige Grünlandnutzung10
GN 2 - nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes20
GN 3 - Weidenutzung in Hanglagen10
GN 4 - zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten20
GN 5 - artenreiches Grünland (HH)15

klimaresiliente Kulturen und Anbausysteme

klimaresiliente Kulturen

Rispenhirse, Kolbenhirse, Sorghumhirse, Quinoa, Soja, Kichererbse, Sonnenblume, Süßkartoffel, Buchweizen, Durchwachsene Silphie, Sudangras, Switchgras, Miscanthus, Riesenweizengras, Wickroggen (winterhartes Gemenge)
40

zusätzliche Kriterien für Dauerkulturen

Bewässerungsteiche

350 m3 pro ha
15
geschützter Anbau20
Hecke/Windschutz

1 m Hecke pro 50 m2 Fläche
10
Tropfbewässerung30
Über-/Unterkronenberegnung15

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)