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  • ab 15.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL-MGV-NI/HB/HH - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
Amtliche Abkürzung
RL-MGV-NI/HB/HH
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

5.2 Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der jährlichen Versicherungsprämie. Es werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Die jährliche Zuwendung je landwirtschaftlichem Unternehmen wird auf 25 000 EUR begrenzt.

5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

5.3.1
die nachgewiesenen Versicherungsprämienzahlungen für förderfähige Mehrgefahrenversicherungen;

5.3.2
Versicherungsprämien für Verträge, die den maximal förderfähigen Hektarwert (Höchsthektarwert) nicht überschreiten. Die Höhe der Absicherung im Versicherungsvertrag wird mit dem jeweiligen Hektarwert für die einzelnen Kulturen festgelegt. Die Höchsthektarwerte für die Kulturgruppen sind in derAnlage 2aufgeführt.

5.3.3
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind

  • Versicherungssteuer und sonstige Steuern,

  • Skonti,

  • Rabatte,

  • Beiträge,

  • Gebühren.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)