Abschnitt 3 RL-MGV-NI/HB/HH - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
- Amtliche Abkürzung
- RL-MGV-NI/HB/HH
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78210
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen, die unbeschadet der gewählten Rechtsform des landwirtschaftlichen Unternehmens gleichzeitig aktive Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber i. S. der Nummer 4.1.4 des GAP-Strategieplans mit Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg sind.
Von der Zuwendung ausgeschlossen sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten i. S. der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten der Europäischen Kommission (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1; C 324 vom 2.10.2015, S. 36), zuletzt geändert durch die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 29.11.2023 (ABl. C, 2023/1212, 29.11.2023),
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und der Unzulässigkeit einer gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)