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  • ab 15.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL-MGV-NI/HB/HH - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
Amtliche Abkürzung
RL-MGV-NI/HB/HH
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen, die unbeschadet der gewählten Rechtsform des landwirtschaftlichen Unternehmens gleichzeitig aktive Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber i. S. der Nummer 4.1.4 des GAP-Strategieplans mit Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg sind.

Von der Zuwendung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten i. S. der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten der Europäischen Kommission (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1; C 324 vom 2.10.2015, S. 36), zuletzt geändert durch die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 29.11.2023 (ABl. C, 2023/1212, 29.11.2023),

  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und der Unzulässigkeit einer gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)