Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.05.1990, Az.: 2 N 22/90

Verfassungsrecht; Auswahlkriterien; Gleichstand; Schwerbehinderter Bewerber; Ermessenseinschränkung; Bevorzugung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
23.05.1990
Aktenzeichen
2 N 22/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1990:0523.2N22.90.0A

Fundstelle

  • Schütz BeamtR ES/B III 5 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

Führt die Anwendung der verfassungsrechtlichen Auswahlkriterien zu einem Gleichstand eines nichtbehinderten und eines schwerbehinderten Bewerbers, so wird das Auswahlermessen des Trägers der Personalhoheit durch die ihm zugunsten des Schwerbehinderten auferlegte soziale Bindung eingeschränkt.