Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.05.1990, Az.: 2 N 22/90
Verfassungsrecht; Auswahlkriterien; Gleichstand; Schwerbehinderter Bewerber; Ermessenseinschränkung; Bevorzugung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 23.05.1990
- Aktenzeichen
- 2 N 22/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 13039
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1990:0523.2N22.90.0A
Fundstelle
- Schütz BeamtR ES/B III 5 Nr 2
Amtlicher Leitsatz
Führt die Anwendung der verfassungsrechtlichen Auswahlkriterien zu einem Gleichstand eines nichtbehinderten und eines schwerbehinderten Bewerbers, so wird das Auswahlermessen des Trägers der Personalhoheit durch die ihm zugunsten des Schwerbehinderten auferlegte soziale Bindung eingeschränkt.