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  • ab 30.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 11 NIMVGemUmglS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

(1) 1Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.

(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen.

Vom 14. Juli 1993 (Nds. GVBl. S. 289)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen vom 26. Mai 1993 (Nieders. GVBl. S. 121) wird bekanntgemacht, dass die Ratifikationsurkunden am 29. Juni 1993 ausgetauscht worden sind. Der Staatsvertrag ist somit nach seinem Artikel 11 Abs. 2 am 30. Juni 1993 in Kraft getreten.

Schwerin, den 2. März 1993
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Berndt Seite
Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Hannover, den 9. März 1993
Für das Land Niedersachsen
Gerhard Schröder
Niedersächsischer Ministerpräsident