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  • ab 30.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 4 NIMVGemUmglS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

1Das der Naturparkverwaltung Elbetal in Tripkau zugeordnete Verwaltungsvermögen geht auf das Land Niedersachsen über. 2Die Naturschutzstation in Tripkau wird künftig von den Ländern gemeinsam genutzt. 3Weitere Einzelheiten, insbesondere die gemeinsame Weiterführung der Naturschutzstation, werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt.