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  • ab 05.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 1 NIMVGemUmglG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

(1) Dem am 2. März 1993 in Schwerin und am 9. März 1993 in Hannover unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen - im Folgenden: Staatsvertrag - wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.(1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 30. Juni 1996 (Bek. vom 14. Juli 1993, Nds. GVBl. S. 289).