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  • ab 30.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 10 NIMVGemUmglS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

Auf die durch die Umgliederung betroffenen Zweigstellen kommunaler Sparkassen finden die §§ 36 bis 41 des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 20. August 1990 (Nds. GVBl. S. 421) mit der Maßgabe Anwendung, dass über die vorbehaltenen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen und sonstigen Maßnahmen die obersten Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder einvernehmlich entscheiden.