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  • ab 30.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 3 NIMVGemUmglS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

1Das Verwaltungsvermögen der Körperschaften des öffentlichen Rechts im Umgliederungsgebiet geht mit allen Rechten, Lasten und Verpflichtungen auf die in Niedersachsen zuständigen Körperschaften über. 2Von dem Vermögensübergang sind die in § 4 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) genannten Körperschaften ausgenommen. 3Die gegen Entschädigung übergehenden Teile des Verwaltungsvermögens und die Höhe der Entschädigung werden in einer Protokollnotiz zu diesem Vertrag näher bezeichnet.