Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NIMVGemUmglS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100130000000
Vom 2./9. März 1993 (Nds. GVBl. S. 121 - VORIS 10100 13 00 00 000 -) (1)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 26. Mai 1996 (Nds. GVBl. S. 121)
Um nach Überwindung der deutschen Teilung auch die Abtrennung der Gebiete im ehemaligen Amt Neuhaus von der früheren preußischen Provinz Hannover und dem Land Niedersachsen aufzuheben und damit dem Wunsch der Neuhäuser Bevölkerung nach landsmannschaftlicher und staatsrechtlicher Zuordnung zum Land Niedersachsen Rechnung zu tragen, schließen das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten - im Folgenden: Länder -, nach Anhörung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften auf Grund des Artikels 29 Absatz 7 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) folgenden
Staatsvertrag
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen.
Vom 14. Juli 1993 (Nds. GVBl. S. 289)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen vom 26. Mai 1993 (Nieders. GVBl. S. 121) wird bekanntgemacht, dass die Ratifikationsurkunden am 29. Juni 1993 ausgetauscht worden sind. Der Staatsvertrag ist somit nach seinem Artikel 11 Abs. 2 am 30. Juni 1993 in Kraft getreten.