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  • ab 30.06.1993 (aktuelle Fassung)

Art. 9 NIMVGemUmglS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NIMVGemUmglS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100130000000

Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlt im Jahre 1993 ab dem Tage des Inkrafttretens des Staatsvertrages monatlich den Betrag an das Land Niedersachsen, der der Höhe der Leistungen des Fonds "Deutsche Einheit" entspricht, die auf die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften nach § 5 Abs. 1 letzter Halbsatz des Finanzausgleichsgesetzes vom 15. April 1991 (GVOBl. M-V. S. 118) monatlich bis zur Umgliederung im Jahre 1993 entfallen.