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Anlage Kofi-RL - Qualitätskriterien nach Nummer 4.2 der Kofi-RL

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie - Kofi-RL)
Amtliche Abkürzung
Kofi-RL
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100
Nr.KriteriumMaximale Punktzahl
I.Unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft:
Bewertet wird der durchschnittliche Vergleichswert der entsprechenden Gemeindegrößenklasse in dem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum (abgeschlossenes Haushaltsjahr einschließlich zwei vorhergehende Haushaltsjahre).
≤ - 5 % bis > - 7,5 %0
≤ - 7,5 % bis > - 10 %5
≤ - 10 % bis > - 15 %10
≤ - 15 % bis > - 20 %15
≤ - 20 % bis > - 25 %20
≤ - 25 % bis > - 30 %25
≤ - 30 %30
II.Demografieindikator:
Bewertet wird die negative Abweichung vom Landesdurchschnitt bezogen auf die letzten zehn Jahre.
≥ 0 %0
< 0 % bis > - 3 %5
≤ - 3 % bis > - 5 %10
≤ - 5 % bis > - 8 %15
≤ - 8 %20
III.Beitrag zur regionalen Entwicklung unter Berücksichtigung der operativen Ziele der Regionalen HandlungsstrategieDas Projekt leistet keinen Beitrag zur regionalen Entwicklung.0
Das Projekt leistet einen überwiegend begrenzten Beitrag zur regionalen Entwicklung.5
Das Projekt leistet einen erkennbaren Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie. 10
Das Projekt leistet einen deutlichen Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie. 15
Das Projekt leistet einen hohen Beitrag zur regionalen Entwicklung unter Berücksichtigung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie.20
Das Projekt leistet einen besonders hohen überörtlichen Beitrag zur regionalen Entwicklung unter Berücksichtigung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie.25
Das Projekt leistet einen besonders hohen überörtlichen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen, insbesondere durch einen für die Region modellhaften und übertragbaren Ansatz.30
IV.Kooperativer AnsatzKein Kooperationsprojekt
Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Projektpartner (z. B. mehrerer Gebietskörperschaften, zusammen mit relevanten Akteuren), das sich auszeichnet durch eine
0
- gemeinsame Projektumsetzung und5
- gemeinsame Finanzierung des Projekts.10
V.Bedarfszuweisungskommune und Kommunen, die Entschuldungshilfen nach § 13 NFAG oder den §§ 14a ff. NFAG erhalten haben, sofern diese Entschuldungsverfahren noch nicht beendet sind Anerkennung durch das MI liegt nicht vor.0
Anerkennung durch das MI liegt vor.10

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1088)