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  • ab 18.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 Kofi-RL - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie - Kofi-RL)
Amtliche Abkürzung
Kofi-RL
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Zuwendungsempfänger sind Kommunen gemäß § 1 Abs. 1 NKomVG und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse. In Kooperationsprojekten mit gemeinsamer Finanzierung kann die kooperierende Kommune einen Antrag auf Zuwendung stellen, auch wenn sie nicht Antragsteller für die Hauptzuwendung ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1088)