Abschnitt 5 Kofi-RL - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie - Kofi-RL)
- Amtliche Abkürzung
- Kofi-RL
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
5.1 Die Kofinanzierungszuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
5.2 Die Höhe der Zuwendung bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der jeweiligen Förderrichtlinie der Hauptzuwendung.
5.3 Der von den Kommunen zu erbringende Eigenanteil beträgt mindestens 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Hauptverfahrens. Die Zuwendung aus dieser Richtlinie und die Hauptzuwendung betragen bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben.
5.4 Die Höhe einer Kofinanzierungszuwendung ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 500 000 EUR je Vorhaben begrenzt. Die Bagatellgrenze für Kofinanzierungszuwendungen liegt bei 25 000 EUR je Vorhaben.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1088)