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  • ab 18.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 Kofi-RL - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinie - Kofi-RL)
Amtliche Abkürzung
Kofi-RL
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Zuwendungen werden ausschließlich im Zusammenhang mit Hauptzuwendungen aus Förderrichtlinien zu den EU-Fonds nach den Nummern 1.3 und 1.4 gewährt, um Kommunen bei der Erbringung von Eigenanteilen zu entlasten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1088)