Anlage Kofi-RL - Qualitätskriterien nach Nummer 4.2 der Kofi-RL
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014-2020 und 2021-2027 (Kofinanzierungsrichtlinien - Kofi-RL)
- Amtliche Abkürzung
- Kofi-RL
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Nr. | Kriterium | Maximale Punktzahl | |
---|---|---|---|
I. | Unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft: Bewertet wird der durchschnittliche Vergleichswert der entsprechenden Gemeindegrößenklasse in dem zurückliegenden dreijährigen Zeitraum (abgeschlossenes Haushaltsjahr einschließlich zwei vorhergehende Haushaltsjahre). | ≤ - 5 % bis > - 10 % | 0 |
≤ - 10 % bis > - 20 % | 10 | ||
≤ - 20 % bis > - 30 % | 20 | ||
≤ - 30 % | 30 | ||
II. | Demografieindikator: Bewertet wird die negative Abweichung vom Landesdurchschnitt bezogen auf die letzten zehn Jahre. | ≥ 0 % | 0 |
< 0 % bis > - 3 % | 5 | ||
≤ - 3 % bis > - 5 % | 10 | ||
≤ - 5 % bis > - 8 % | 15 | ||
≤ - 8 % | 20 | ||
III. | Beitrag zur regionalen Entwicklung unter Berücksichtigung der operativen Ziele der Regionalen Handlungsstrategie | Das Projekt leistet keinen Beitrag zur regionalen Entwicklung. | 0 |
Das Projekt leistet einen überwiegend begrenzten Beitrag zur regionalen Entwicklung. | 5 | ||
Das Projekt leistet einen erkennbaren Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie. | 10 | ||
Das Projekt leistet einen deutlichen Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie. | 15 | ||
Das Projekt leistet einen hohen Beitrag zur regionalen Entwicklung unter Berücksichtigung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie. | 20 | ||
Das Projekt leistet einen besonders hohen überörtlichen Beitrag zur regionalen Entwicklung unter Berücksichtigung eines oder mehrerer operativer Ziele der Regionalen Handlungsstrategie. | 25 | ||
Das Projekt leistet einen besonders hohen überörtlichen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen, insbesondere durch einen für die Region modellhaften und übertragbaren Ansatz. | 30 | ||
IV. | Kooperativer Ansatz | Kein Kooperationsprojekt Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Projektpartner (z. B. mehrerer Gebietskörperschaften, zusammen mit relevanten Akteuren), das sich auszeichnet durch eine | 0 |
- gemeinsame Projektumsetzung und | 5 | ||
- gemeinsame Finanzierung des Projekts. | 10 | ||
V. | Bedarfszuweisungskommune und Kommunen, die Entschuldungshilfen nach § 13 NFAG oder den §§ 14a ff. NFAG erhalten haben, sofern diese Entschuldungsverfahren noch nicht beendet sind | Anerkennung durch das MI liegt nicht vor. | 0 |
Anerkennung durch das MI liegt vor. | 10 |
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 18. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1088)