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Art. 8 ApoAltVersA - Mitwirkungen anderer Institutionen

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung
ApoAltVersA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064060000000

Die Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt geben der Apothekerversorgung Niedersachsen Neueintragungen, Löschungen und Veränderungen bekannt. Es werden folgende Angaben für die Mitgliederkarteien mitgeteilt: Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Arbeitsstätte, Beginn und Ende der Berufstätigkeit.