Art. 8 ApoAltVersA - Mitwirkungen anderer Institutionen
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Altersversorgung der Apothekerinnen und der Apotheker in Hamburg und Sachsen-Anhalt
- Redaktionelle Abkürzung
- ApoAltVersA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064060000000
Die Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt geben der Apothekerversorgung Niedersachsen Neueintragungen, Löschungen und Veränderungen bekannt. Es werden folgende Angaben für die Mitgliederkarteien mitgeteilt: Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Arbeitsstätte, Beginn und Ende der Berufstätigkeit.