Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 31.05.2021, Az.: 5 StS 2/21
Fall der notwendigen Verteidigung; Erneute Beiordnung eines Verteidigers bei Wiederaufnahme des Verfahrens
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 31.05.2021
- Aktenzeichen
- 5 StS 2/21
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2021, 37091
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO
- § 143 Abs. 1 StPO
- § 170 Abs. 2 StPO
Redaktioneller Leitsatz
Die Beiordnung eines Verteidigers endet im Moment der Verfahrenseinstellung, so dass im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens erneut eine Verteidigerbestellung erforderlich ist.
Tenor:
Rechtsanwalt Dr. E. wird dem Angeklagten als Verteidiger beigeordnet.
Gründe
Es handelt sich gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Die Hauptverhandlung soll im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht stattfinden. Nachdem das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden war, endete gemäß § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. E. kraft Gesetzes. Sie war daher nach Wiederaufnahme des Verfahrens und Erhebung der öffentlichen Klage erneut anzuordnen.