Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 31.05.2021, Az.: 5 StS 2/21

Fall der notwendigen Verteidigung; Erneute Beiordnung eines Verteidigers bei Wiederaufnahme des Verfahrens

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
31.05.2021
Aktenzeichen
5 StS 2/21
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 37091
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Redaktioneller Leitsatz

Die Beiordnung eines Verteidigers endet im Moment der Verfahrenseinstellung, so dass im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens erneut eine Verteidigerbestellung erforderlich ist.

Tenor:

Rechtsanwalt Dr. E. wird dem Angeklagten als Verteidiger beigeordnet.

Gründe

Es handelt sich gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Die Hauptverhandlung soll im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht stattfinden. Nachdem das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden war, endete gemäß § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. E. kraft Gesetzes. Sie war daher nach Wiederaufnahme des Verfahrens und Erhebung der öffentlichen Klage erneut anzuordnen.