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  • ab 01.02.2022 (aktuelle Fassung)

Art. 7 EGFL/ELER-HBStV - Amtshandlungen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
Redaktionelle Abkürzung
EGFL/ELER-HBStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78120

Die Bediensteten der Behörden des Landes Niedersachsen sind berechtigt, zur Wahrnehmung der mit diesem Staatsvertrag auf das Land Niedersachsen übertragenen Aufgaben Amtshandlungen in der Freien Hansestadt Bremen vorzunehmen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Artikel 17 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrages vom 15. Februar 2022 (Nds. GVBl. S. 350)