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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 F-Statistik - Katalog der Sachgebietsschlüssel Amtsgerichte

Bibliographie

Titel
Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik)
Amtliche Abkürzung
F-Statistik
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29401
  1. 10

    Familiensachen soweit nicht Sachgebiete 20 bis 50

  2. 20

    abgetrennte Folgesache(n)

  3. 30

    einstweilige Anordnungen

  4. 40

    Abhilfeverfahren

  5. 50

    Lebenspartnerschaftssachen soweit nicht Sachgebiete 20 bis 40

Zu 10:Zu erfassen sind die in § 111 Nummer 1 bis 10 FamFG aufgeführten Verfahren.
Zu 20:Zu erfassen sind die in § 137 Absatz 2 und 3 FamFG bezeichneten Folgesachen. Hierunter sind auch selbstständig fortgeführte Scheidungsfolgesachen zu erfassen.
Zu 40:Erfasst werden die Verfahren nach § 44 FamFG oder § 321a ZPO in Verbindung mit §§ 112, 113 Absatz 1 Satz 2 FamFG.
Zu 50:Zu erfassen sind die Verfahren nach §§ 269, 270 FamFG.