Anlage 3 F-Statistik - Katalog der Sachgebietsschlüssel Amtsgerichte
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik)
- Amtliche Abkürzung
- F-Statistik
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 29401
- 10
Familiensachen soweit nicht Sachgebiete 20 bis 50
- 20
abgetrennte Folgesache(n)
- 30
einstweilige Anordnungen
- 40
Abhilfeverfahren
- 50
Lebenspartnerschaftssachen soweit nicht Sachgebiete 20 bis 40
Zu 10: | Zu erfassen sind die in § 111 Nummer 1 bis 10 FamFG aufgeführten Verfahren. |
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Zu 20: | Zu erfassen sind die in § 137 Absatz 2 und 3 FamFG bezeichneten Folgesachen. Hierunter sind auch selbstständig fortgeführte Scheidungsfolgesachen zu erfassen. |
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Zu 40: | Erfasst werden die Verfahren nach § 44 FamFG oder § 321a ZPO in Verbindung mit §§ 112, 113 Absatz 1 Satz 2 FamFG. |
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Zu 50: | Zu erfassen sind die Verfahren nach §§ 269, 270 FamFG. |
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