Abschnitt 15 HVR - Verstöße gegen Vorschriften des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (Haushaltsvollzugsrichtlinie - HVR)
- Amtliche Abkürzung
- HVR
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Alle in Betracht kommenden Bediensteten sind durch die BfdH auf die Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften und sonstigen Bestimmungen ausdrücklich hinzuweisen.
Landesbedienstete, die dem Land vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zufügen, müssen damit rechnen, zum Ersatz eines durch ihr Unterlassen (z. B. Verletzung der Aufsichtspflicht) oder ihr Handeln entstandenen Schadens herangezogen zu werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 18 des RdErl. vom 1. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 144)