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  • ab 01.03.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HVR - Allgemeine Hinweise

Bibliographie

Titel
Richtlinie für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (Haushaltsvollzugsrichtlinie - HVR)
Amtliche Abkürzung
HVR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Der Haushaltsvollzug (Buchung und Zahlung) richtet sich insbesondere nach dem HGrG, der LHO, den VV-LHO, den Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds), dem jeweils geltenden Haushaltsgesetz einschließlich der Allgemeinen Bestimmungen zu den Personalausgaben, der Richtlinie zur Haushaltsführung (HFR - Bezugserlass zu a -) in der jeweils geltenden Fassung sowie nach dieser Richtlinie.

Nachfolgende Regelungen gelten auch für Sondervermögen des Landes und Haushaltsstellen, die nur kassenmäßig (siehe Nummer 13.3) abgebildet werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 18 des RdErl. vom 1. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 144)