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  • ab 01.03.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 15 HVR - Verstöße gegen Vorschriften des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens

Bibliographie

Titel
Richtlinie für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (Haushaltsvollzugsrichtlinie - HVR)
Amtliche Abkürzung
HVR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Alle in Betracht kommenden Bediensteten sind durch die BfdH auf die Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorschriften und sonstigen Bestimmungen ausdrücklich hinzuweisen.

Landesbedienstete, die dem Land vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zufügen, müssen damit rechnen, zum Ersatz eines durch ihr Unterlassen (z. B. Verletzung der Aufsichtspflicht) oder ihr Handeln entstandenen Schadens herangezogen zu werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 18 des RdErl. vom 1. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 144)