Abschnitt 11 HVR - Änderung einer Anordnung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (Haushaltsvollzugsrichtlinie - HVR)
- Amtliche Abkürzung
- HVR
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Ist eine bereits journalisierte Anordnung zu ändern, wird die sachliche und zeitliche Zuordnung mit der Auswahl dieses Ursprungsbelegs in der Änderungsanordnung gewährleistet.
Hinweise zur Änderung einer Anordnung sind auf der Intranetseite des MF (Pfad: HWS > Anleitungen > Kurzanleitungen für das HWS-System) veröffentlicht.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 18 des RdErl. vom 1. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 144)