Abschnitt 2 EntARdErl - 2. Antrag
Bibliographie
- Titel
- Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Entschädigungsansprüchen und Aufrechnung gegen Entschädigungsansprüche
- Redaktionelle Abkürzung
- EntARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 25100000100001
2.1
Die Genehmigung muß schriftlich beantragt werden. Im Falle der Pfändung wird der Antrag durch die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ersetzt.
2.2
Der Antrag kann von dem Entschädigungsberechtigten oder dessen Gläubiger gestellt werden.