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  • ab 10.09.1965 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 EntARdErl - 2. Antrag

Bibliographie

Titel
Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Entschädigungsansprüchen und Aufrechnung gegen Entschädigungsansprüche
Redaktionelle Abkürzung
EntARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
25100000100001

2.1
Die Genehmigung muß schriftlich beantragt werden. Im Falle der Pfändung wird der Antrag durch die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ersetzt.

2.2
Der Antrag kann von dem Entschädigungsberechtigten oder dessen Gläubiger gestellt werden.