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  • ab 01.04.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 NÖbVIG-VV - Muster Bestellungsurkunde

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG-VV)
Amtliche Abkürzung
NÖbVIG-VV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Bestellungsurkunde

(Anrede)

(Vorname Name)

geboren am (Datum) in (Ort)

wird mit Wirkung vom (Datum)

als

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin/Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 1)

bestellt.

Amtsbezirk ist das Land Niedersachsen.
Als Amtssitz wird (Ort) zugewiesen.

Hannover, den (Datum 2))

(Siegel)

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Im Auftrage

(Unterschrift)
(Funktion)
Referat 44 - Vermessung, Geoinformation, Kampfmittelbeseitigung

Nach Bedarf einsetzen.

Datum mit ausgeschriebenem Monat.