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Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk

Bibliographie

Titel
Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
Redaktionelle Abkürzung
SolHaMePrüRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000001

RdErl. d. Nds. MfWuV v. 23.10.1967 - 1/2 b 50.35

Vom 23. Oktober 1967 (Nds. MBl. S. 1030)

Zuletzt geändert durch RdErl. vom 9. März 1981 (Nds. MBl. S. 347)

- GültL 22/30 -

- VORIS 22420 00 00 00 001 -

Nachfolgend wird das in der o. a. Angelegenheit vom Bundesminister der Verteidigung veranlaßte Übereinkommen nebst Anlage - VMBl. 1967 S. 245 - bekanntgegeben. Die dort empfohlenen Grundsätze sind von den für das Meisterprüfungswesen zuständigen Stellen zu beachten. Die in Betracht kommenden Meisterprüfungsausschüsse sind zu unterrichten.

Anlage

Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk

Der Bundesminister der Verteidigung, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesminister für Wirtschaft - dieser nach Fühlungnahme mit den Wirtschaftsministern der Länder - empfehlen, daß bei der Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk im Interesse eines einheitlichen Vorgehens wie folgt verfahren wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zulassung im Regelfall1
Zulassung im Ausnahmefall2
Anrechnung einer fachlichen Fortbildung oder berufsnahen Verwendung in der Bundeswehr3
Anmeldung zur Meisterprüfung4
Sachverständige der Bundeswehrverwaltung5
Anfertigung des Meisterstückes6
Prüfungsergebnis7
Meisterprüfung und technische Feldwebelprüfung8
Zuordnung militärischer Tätigkeiten zu HandwerksberufenAnlage 1
Bescheinigung über eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in der BundeswehrAnlage 2