Abschnitt 2 SolHaMePrüRE - 2. Zulassung im Ausnahmefall
Bibliographie
- Titel
- Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
- Redaktionelle Abkürzung
- SolHaMePrüRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000001
Sind die Voraussetzungen nach § 49 Abs. 1 bis 3 HwO nicht erfüllt, können Prüfungsbewerber im Ausnahmefall nach § 49 Abs. 5 Nr. 2 HwO durch die zuständige Handwerkskammer auf Antrag zugelassen werden, wenn sie glaubhaft machen, daß sie die für die Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben.