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  • ab 14.11.1967 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 SolHaMePrüRE - 2. Zulassung im Ausnahmefall

Bibliographie

Titel
Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
Redaktionelle Abkürzung
SolHaMePrüRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000001

Sind die Voraussetzungen nach § 49 Abs. 1 bis 3 HwO nicht erfüllt, können Prüfungsbewerber im Ausnahmefall nach § 49 Abs. 5 Nr. 2 HwO durch die zuständige Handwerkskammer auf Antrag zugelassen werden, wenn sie glaubhaft machen, daß sie die für die Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse erworben haben.