Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
Bibliographie
- Titel
- Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
- Redaktionelle Abkürzung
- SolHaMePrüRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000001
RdErl. d. Nds. MfWuV v. 23.10.1967 - 1/2 b 50.35
Vom 23. Oktober 1967 (Nds. MBl. S. 1030)
Geändert durch RdErl. vom 12. Februar 1970 (Nds. MBl. S. 189)
- GültL 22/30 -
- VORIS 22420 00 00 00 001 -
Nachfolgend wird das in der o. a. Angelegenheit vom Bundesminister der Verteidigung veranlaßte Übereinkommen nebst Anlage - VMBl. 1967 S. 245 - bekanntgegeben. Die dort empfohlenen Grundsätze sind von den für das Meisterprüfungswesen zuständigen Stellen zu beachten. Die in Betracht kommenden Meisterprüfungsausschüsse sind zu unterrichten.
Anlage
Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
Der Bundesminister der Verteidigung, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesminister für Wirtschaft - dieser nach Fühlungnahme mit den Wirtschaftsministern der Länder - empfehlen, daß bei der Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk im Interesse eines einheitlichen Vorgehens wie folgt verfahren wird:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Zulassung im Regelfall | 1 |
Zulassung im Ausnahmefall | 2 |
Anrechnung einer fachlichen Fortbildung oder berufsnahen Verwendung in der Bundeswehr | 3 |
Anmeldung zur Meisterprüfung | 4 |
Sachverständige der Bundeswehrverwaltung | 5 |
Anfertigung des Meisterstückes | 6 |
Prüfungsergebnis | 7 |
Meisterprüfung und technische Feldwebelprüfung | 8 |
Zuordnung militärischer Tätigkeiten zu handwerklichen Zivilberufen | Anlage 1 |
Bescheinigung über eine berufsnahe Verwendung in der Bundeswehr | Anlage 2 |