Abschnitt 5 SolHaMePrüRE - 5. Sachverständige der Bundeswehrverwaltung
Bibliographie
- Titel
- Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
- Redaktionelle Abkürzung
- SolHaMePrüRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000001
Der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses kann im Einvernehmen mit der Handwerkskammer bei Prüfungen von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr Vertreter der Bundeswehrverwaltung als Beobachter und Sachverständige hinzuziehen, wenn das zweckmäßig und notwendig erscheint. An den Beratungen des Meisterprüfungsausschusses dürfen sie nicht teilnehmen.