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  • ab 14.11.1967 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 SolHaMePrüRE - 5. Sachverständige der Bundeswehrverwaltung

Bibliographie

Titel
Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
Redaktionelle Abkürzung
SolHaMePrüRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000001

Der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses kann im Einvernehmen mit der Handwerkskammer bei Prüfungen von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr Vertreter der Bundeswehrverwaltung als Beobachter und Sachverständige hinzuziehen, wenn das zweckmäßig und notwendig erscheint. An den Beratungen des Meisterprüfungsausschusses dürfen sie nicht teilnehmen.