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  • ab 14.11.1967 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 SolHaMePrüRE - 4. Anmeldung zur Meisterprüfung

Bibliographie

Titel
Übereinkommen über die Zulassung von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr zur Meisterprüfung im Handwerk
Redaktionelle Abkürzung
SolHaMePrüRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000001

(1) Das Gesuch um Zulassung zur Meisterprüfung ist von Soldaten auf Zeit und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr, sofern sie durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung eine Berufsförderung erhalten oder erhalten haben, über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr und die Handwerkskammer an den Meisterprüfungsausschuß zu richten.

(2) Der für die Abnahme der Prüfung zuständige Meisterprüfungsausschuß bestimmt sich nach der Meisterprüfungsordnung. Bei Soldaten auf Zeit gilt der Standort als Wohn- und Arbeitsort.