Abschnitt 10 HVR - Journalisierung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (Haushaltsvollzugsrichtlinie - HVR)
- Amtliche Abkürzung
- HVR
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Freigegebene Stapel werden zweimal täglich automatisch journalisiert. Eine manuelle Journalisierung ist ausschließlich durch Feststellerinnen/Feststeller für die von ihnen erfassten Buchungsstapel möglich.
Mit der Journalisierung der freigegebenen Anordnung erfolgen Einträge in die Zeit- und Sachbücher.
Nach einer Journalisierung können Anordnungen nur durch eine elektronische Änderungsanordnung geändert werden.
Die Dienststellen haben sich in regelmäßigen Abständen zu vergewissern, dass alle Stapel journalisiert worden sind. Bei nicht journalisierten Stapeln ist eine Journalisierung ggf. mithilfe des Kompetenzcenters für das Haushaltswirtschaftssystem (KC-HWS) nachzuholen.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 18 des RdErl. vom 1. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 144)