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  • ab 01.03.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 HVR - Automatische Mittelkontrolle

Bibliographie

Titel
Richtlinie für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (Haushaltsvollzugsrichtlinie - HVR)
Amtliche Abkürzung
HVR
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die Haushaltsmittel im HVS sind grundsätzlich mit eingeschalteter Mittelkontrolle zu bewirtschaften. Diese Überwachung erfolgt auf der Unterkontenart 1 für Mittel bewirtschaftende Stelle (MbSt). Basis dieser Kontrolle sind die zugewiesenen Haushaltsmittel in Abhängigkeit von ggf. vorhandenen Korrespondenz- oder Deckungsvermerken. Alle Anordnungen (Einzahlungen, Auszahlungen, Umbuchungen) fließen in die Mittelkontrolle ein, soweit sie erfasst wurden.

Die Mittelkontrolle im HVS wird grundsätzlich zum 1. April eines jeden Jahres eingeschaltet. Um unzulässige Überschreitungen in der Haushaltsrechnung zu vermeiden, sind bis dahin erfasste Buchungen auf Einhaltung der Ausgabeermächtigung zu überprüfen.

Die Mittelkontrolle ersetzt nicht die Verantwortung der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters für die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 18 des RdErl. vom 1. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 144)