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  • ab 22.07.2015 (aktuelle Fassung)

Gesetz über das "Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen"

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen"
Redaktionelle Abkürzung
ZwGebEinSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Vom 14. Juli 2015 (Nds. GVBl. S. 136 - VORIS 64000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Errichtung1
Zweck des Sondervermögens2
Finanzierung3
Zweckbindung4
Bewirtschaftung5
Verwaltung6
Übersichten und Nachweis7
Auflösung des Sondervermögens8
Inkrafttreten9