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  • ab 22.07.2015 (aktuelle Fassung)

§ 9 ZwGebEinSVG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen"
Redaktionelle Abkürzung
ZwGebEinSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 14. Juli 2015

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l