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  • ab 09.04.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 WieVoSch - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)
Amtliche Abkürzung
WieVoSch
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Dieser Erl. tritt am 09.04.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 9. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 179)

An die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Nachrichtlich:

An
die Unteren Naturschutzbehörden
die Biosphärenreservatsverwaltung "Niedersächsische Elbtalaue"
die Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer"
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz