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  • ab 09.04.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage WieVoSch - Berechnung der Förderbeträge

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)
Amtliche Abkürzung
WieVoSch
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

1. Punktwerte für Basis- und Sofortmaßnahmen

Die Bewertung der freiwilligen Maßnahmen im Wiesenvogelschutz erfolgt auf Basis von Ersatzkostenberechnungen für intensiv bewirtschaftete Grünlandstandorte auf Moor- und Mineralböden. Die Bewertung der Mineralstandorte basiert auf den Mittelwerten von Sand- und Marschböden. Im Ergebnis werden Punkte für die freiwilligen Maßnahmen errechnet, die jeweils einen Wert von 13 EUR/ha Maßnahmenfläche haben.

1.1 Bewertung von Basismaßnahmen und möglicher Basispakete (Varianten)

Punktwerte für freiwillig zu vereinbarende Basismaßnahmen im Küken- und GelegeschutzBasismaßnahmenBasis-Pakete *)MoorbodenMineralboden
Kombination von sich ergänzenden Basismaßnahmen (Basispakete)
Düngung: maximal 50 kg/ha N düngewirksam vor dem 15. März, anschließend keine Düngung bis zur ersten Nutzung (A)AA1714
Verzicht auf Bewirtschaftung nach 15. März bis zur ersten Nutzung (B)BA + B2621
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. Juni (C)CA + B + C3335
Wasseranstau oder Zuwässerung bis 31. Mai (keine Befahrbarkeit während des Anstaus)DA + B + C + D4747

Im Bedarfsfall können weitere Basismaßnahmen (Nummer 1.2) oder Sofortmaßnahmen vereinbart werden.

1.2 Sonstige Bewirtschaftungsauflagen oder Bewirtschaftungsweisen

Punktwerte für freiwillig zu vereinbarende Basismaßnahmen im Küken- und GelegeschutzBasismaßnahmenSofortmaßnahmen 1)MoorbodenMineralboden
Maßnahmenbereich: Sonstige Bewirtschaftungsauflagen oder Bewirtschaftungsweisen2)
Mahd von innen nach außen, langsam und vorsichtigEX33
Frischgrasverfütterung zur Schaffung StreifenhabitatFX88
Flucht-/Grünstreifen im Grünland mindestens 10 % der Fläche bis 30. Juni nicht genutztGX77

Sofortmaßnahmen (Schnitt/Weide) nach den Nummern 1.3 bis 1.4 werden bei Bedarf zu einem Basispaket nach Nummer 1.1 ergänzt und müssen entsprechend der Kombinationstabellen der Nummern 1.5 bis 1.6 bewertet werden.

Punktwerte nach Nummer 1.2 werden auch in Kombination mit einem Basispaket nach Nummer 1.1 oder bei Kombination mit sonstigen Sofortmaßnahmen in voller Höhe addiert (Zusatzaufwand).

1.3 Maßnahmen zur Schnittnutzung und Punkte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen ohne Basispaket

Punktwerte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen im Küken- und Gelegeschutz Niedersachsen1)MoorbodenMineralboden
Maßnahmenbereich: verzögerte Schnittnutzung bei Mahd
Verzicht auf Bewirtschaftung nach 15. März bis zur ersten Nutzung 2)97
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 25. Mai34
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 1. Juni45
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 5. Juni78
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 10. Juni99
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. Juni1416
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 20. Juni2121
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 30. Juni 2)3334
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. Juli4043
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 30. Juli4244
Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. August4445
Ausnahme vom flächigen Wiesenvogelschutz:

separates Aussparen von Gelegen bei Schnittnutzung (Betrag pro Gelege)
44

In fachlich begründeten Ausnahmefällen können unter Berücksichtigung vorrangiger gesetzlicher oder vertraglicher Bewirtschaftungstermine später aufsattelnde Sofortmaßnahmen nur mit jeweiligen Punktwertabzügen gefördert werden.

Als Basismaßnahmen nur in Kombination gemäß Nummer 1.1 möglich.

1.4 Maßnahmen zur Weidenutzung und Punkte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen ohne Basispaket

Punktwerte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen im Küken- und Gelegeschutz Niedersachsen1)MoorbodenMineralboden
Maßnahmenbereich: geringere Besatzdichte bei Beweidung
Verzicht auf Bewirtschaftung nach 15. März bis zur ersten Nutzung 2)97
Beweidung maximal ein Weidetier bis 15. Juli4447
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 15. Juli3233
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 30. Juni2627
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 21. Juni2326
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 10. Juni2325
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 31. Mai2021
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 30. Juni2425
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 21. Juni2224
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 10. Juni1819
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 31. Mai1617
Beweidung maximal vier Weidetiere bis 30. Juni1617
Beweidung maximal vier Weidetiere bis 21. Juni1213
Ausnahme vom flächigen Wiesenvogelschutz:

separates Aussparen von Gelegen bei Beweidung (Betrag pro Gelege)
44

In fachlich begründeten Ausnahmefällen können unter Berücksichtigung vorrangiger gesetzlicher oder vertraglicher Bewirtschaftungstermine später aufsattelnde Sofortmaßnahmen nur mit jeweiligen Punktwertabzügen gefördert werden.

Sofortmaßnahme bei Brutverdacht wird durch die jeweils notwendige Nutzungsbeschränkung (Schnitt/Weide) ergänzt. Als Basismaßnahmen nur in Kombination gemäß Nummer 1.1 Basismaßnahme A (maximal 50 kg N/ha) möglich.

1.5 Bewertung der möglichen Sofortmaßnahmen und Kombinationen mit vereinbarten Basispaketen zur Schnittnutzung (Pakete)

Kombinationspunkte für Basispaket Schnitt (Spalte) + Sofortmaßnahme (Zeile) Basispaket A + SofortmaßnahmeBasispaket A + B + SofortmaßnahmeBasispaket A + B + C + SofortmaßnahmeBasispaket A + B + C + D + Sofortmaßnahme
StandortgruppeMoorMineralMoorMineralMoorMineralMoorMineral
Pflegemaßnahmen
Keine Bewirtschaftung nach dem 15. März bis zur ersten Nutzung97000000
Schnittnutzung
Verzögerung des ersten Schnittes bis 25. Mai201926 *)2433 *)35 *)47 *)47 *)
Verzögerung des ersten Schnittes bis 1. Juni211926 *)2433 *)35 *)47 *)47 *)
Verzögerung des ersten Schnittes bis 5. Juni242226 *)2733 *)35 *)47 *)47 *)
Verzögerung des ersten Schnittes bis 10. Juni2623282833 *)35 *)47 *)47 *)
Verzögerung des ersten Schnittes bis 15. Juni31303335333547 *)47 *)
Verzögerung des ersten Schnittes bis 20. Juni38354040404047 *)47 *)
Verzögerung des ersten Schnittes bis 30. Juni5048525352535253
Verzögerung des ersten Schnittes bis 15. Juli5757596259625962
Verzögerung des ersten Schnittes bis 30. Juli5958616361636163
Verzögerung des ersten Schnittes bis 15. August6159636463646364

Der Mindestbetrag der vereinbarten Basispakete kann nicht unterschritten werden.

1.6 Bewertung der möglichen Sofortmaßnahmen und Kombinationen mit vereinbarten Basispaketen zur Weidenutzung (Pakete)

Kombinationspunkte für Basispaket Weide (Spalte) + Sofortmaßnahme (Zeile) Basispaket
A + Sofortmaßnahme
Basispaket
A + B + Sofortmaßnahme
Basispaket
A + B + C + Sofortmaßnahme
Basispaket
A + B + C + D + Sofortmaßnahme
StandortgruppeMoorMineralMoorMineralMoorMineralMoorMineral
Pflegemaßnahmen
Keine Bewirtschaftung nach dem 15. März bis zur ersten Nutzung97000000
Weidenutzung
Beweidung maximal ein Weidetier bis 15. Juli6161636663666366
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 15. Juli4947515251525152
Beweidung maximal zwei Weitetiere bis 30. Juni43414546454647 *)47 *)
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 21. Juni40404245424547 *)47 *)
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 10. Juni39394144414447 *)47 *)
Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 31. Mai37353940394047 *)47 *)
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 30. Juni41394344434447 *)47 *)
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 21. Juni39384143414347 *)47 *)
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 10. Juni35333738373847 *)47 *)
Beweidung maximal drei Weidetiere bis 31. Mai33313536353647 *)47 *)
Beweidung maximal vier Weidetiere bis 30. Juni33313536353647 *)47 *)
Beweidung maximal vier Weidetiere bis 21. Juni2927313233 *)35 *)47 *)47 *)

Der Mindestbetrag der vereinbarten Basispakete kann nicht unterschritten werden.

2. Ermittlung betrieblich bedingter überdurchschnittlicher Nachteile

Kriterien für betrieblich bedingte NachteileWert der KriterienPunkte für die KriterienEintrag Punkte
Besatzstärke mit raufutterfressendem Großvieh0 bis unter 1,51
1,5 bis unter 2,02
2,0 bis unter 2,53
2,5 oder größer4
Anteil von Dauergrünland an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Prozent0 bis unter 201
20 bis unter 502
50 bis unter 703
70 oder höher4
Anteil der von den Bewirtschaftungsbeschränkungen betroffenen Dauergrünlandflächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Prozent0 bis unter 101
10 bis unter 152
15 bis unter 253
25 oder höher4
Summe der Punkte

Betrieblich bedingte Nachteile sind dann überdurchschnittlich, wenn mindestens zweimal mindestens 3 Punkte eingetragen sind und die Summe der Punkte mindestens 8 beträgt.

Die Besatzstärke mit raufutterfressendem Großvieh ergibt sich durch Teilung der Zahl der Großvieheinheiten (GVE) durch die Anzahl der Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, die als Hauptfutterfläche (HFF) zur Verfügung steht. Eine GVE entspricht 500 kg Lebendmasse des raufutterfressenden Großviehs.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 9. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 179)