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Abschnitt 3 NEOG-FördRdErl - Begünstigte

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer - NEOG
Redaktionelle Abkürzung
NEOG-FördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Begünstigte sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse,

  • natürliche Personen und

  • Personengesellschaften.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 6. September 2023 (Nds. MBl. S. 671)