Abschnitt 8 NEOG-FördRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer - NEOG
- Redaktionelle Abkürzung
- NEOG-FördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Dieser Erl. tritt am 6. 9. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 6. September 2023 (Nds. MBl. S. 671)
An den
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz
Nachrichtlich
An
den Wasserverbandstag
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände