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  • ab 06.09.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 NEOG-FördRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer - NEOG
Redaktionelle Abkürzung
NEOG-FördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser Erl. tritt am 6. 9. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 6. September 2023 (Nds. MBl. S. 671)

An den
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz

Nachrichtlich
An
den Wasserverbandstag
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände